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Allgemeine Geschäftsbedingungen Restaurant Rössli Feutersoey-Gstaad 

Liebe Gäste,

 

mit jeder Reservierung kommt auch ein Vertrag zustande. Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Restaurants. 

Der Einfachheit halber sprechen wir in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von einem Vertrag. 

Dieser Beherbergungsvertrag ist für beide Seiten bindend und folgende Bedingungen gelten bei Vertragsabschluss automatisch als akzeptiert.

1. Anwendbares Recht

 

Es kommt auf allen Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Restaurants.

 

 

2. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich 

 

Der Vertrag über die Miete von Tischen, Räumen sowie sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch uns bzw. bei Internet-Buchungen mit der Buchungsbestätigung zustande. 


Vertragsänderungen werden für uns erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch die Gäste sind unwirksam. 

 

 

 

3. Preise / Zahlungspflicht

 

Die Gäste sind verpflichtet, für die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten Preise zu zahlen. 

 

Je nach Vereinbarung bzw. ab einem Reservationsbetrag von CHF 3500.- erlauben wir es uns, eine Anzahlung von 50% des gesamten Buchungsbetrags zu verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt zu verstehen. 

 

Dafür können wir anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen. 

 

Eine Vorauszahlung ist innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Reservationsbestätigung zu überweisen. 

 

 

 

4. Kurzfristige Anpassungen / Annullationsbestimmungen

 

Wir danken Ihnen, dass Sie Ihren Tisch in unserem Restaurant frühzeitig reservieren und uns im Falle einer Absage, grösseren Verspätungen oder Änderung der Personenzahl möglichst frühzeitig Bescheid geben. Da wir jedoch öfters mit kurzfristigen Änderungen konfrontiert waren, weisen wir Sie auf die folgenden Bestimmungen hin.

 

Teilnehmerzahl 


Die Gäste verpflichten sich, uns die verbindliche Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung spätestens 3 Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Bei späteren Abweichungen der genannten Teilnehmerzahl gilt: 

 

  • Bis 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Abrechnung nach tatsächlicher Teilnehmerzahl. 

  • Mehr als 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Die Abweichung wird mit (höchstens) 5% berücksichtigt. 

  • Bei späterer Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl erfolgt – unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit – die Abrechnung nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl. 

Annullationsbestimmungen bei a la Carte Gästen

 

Leider sehen wir uns gezwungen diesen Schritt einzuleiten, da wir öfters mit kurzfristigen Absagen konfrontiert waren. Um eine Reservation bestätigen zu können, erlauben wir uns zur Sicherheit Ihre Kreditkartendaten zu hinterlegen. Die Kreditkarte wird dabei NUR in folgenden Fällen mit einer Gebühr von CHF 150.- pro Person belastet:

 

bei einer Stornierung nach 12 Uhr für den Mittagsservice am Tag der Reservation,

 

bei einer Stornierung nach 15 Uhr für den Abendservice am Tag der Reservation

 

oder bei Nichterscheinen.

 

Die Kreditkartendaten werden spätestens nach einer Frist von sieben Tagen gelöscht. Zudem werden die Kreditkartendaten nicht an Dritte weitergegeben.

 

 

Annullationsgebühren bei Veranstaltungen 

 

Im Falle einer kurzfristigen Absage einer Veranstaltung von mehr als 10 Personen mit vorbestelltem Menü behalten wir uns vor, einen No-Show-Gebühr in Höhe von CHF 100.- pro Person in Rechnung zu stellen.

 

 

Verlängerungen 

 

Wird mit der reservierten Veranstaltungsdauer die gesetzliche Schliessungsstunde (Polizeistunde) voraussichtlich überschritten, sind wir froh, wenn Sie sich bis spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung an uns wenden, damit die erforderlichen Bewilligungen eingeholt werden können. Die Kosten für die Bewilligungen werden dem Gast in Rechnung gestellt. Wir können für die Erteilung von Bewilligungen jedoch nicht garantieren. 

 

Bei Veranstaltungen, die länger als 24.00 Uhr dauern, werden wir einen Nachtzuschlag von CHF 200.00 pro angefangene Stunde verrechnen.

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5.  Allgemeine Sorgfaltspflicht:

 

Sie verpflichten sich als Gast, sorgsam mit dem zur Verfügung gestellten Räumen und allen Einrichtungen des Restaurants umzugehen. Sollte dennoch ein Schaden entstehen, welcher den Zustand, Weitervermietbarkeit oder Optik nachhaltig beeinträchtigt behalten wir uns vor, Sie, beziehungsweise Ihre Versicherung in die Pflicht zu nehmen. 

 

Dasselbe gilt ebenso für Schäden, welche von Haustieren verursacht werden.

 

Das Rauchen ist in allen Räumen aus gesetzlichen wie brandschutztechnischen Gründen verboten. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns vor, eine Grundreinigung nach Aufwand zu berechnen. 

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6.  Fundsachen

 

Fundsachen werden Ihnen bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn- /Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt dabei der Gast. 

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7.  Weitere Bestimmungen 

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Wünschen Sie sich Leistungen, die nicht vom Restaurant selbst erbracht werden, so handelt wir lediglich als Vermittler. 

 

Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen im Restaurant, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

 

Feutersoey-Gstaad, 23.01.2024

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